Kostenbeteiligung Grundversicherung

Bei Bedarf führe ich in Zusammenarbeit mit einer Pflegefachperson HF eine Abklärung durch, um zu prüfen, ob Leistungen medizinisch indiziert sind und über die Grundversicherung (Krankenkasse) abgerechnet werden können. Voraussetzungen sind in der Regel eine ärztliche Verordnung und die fachliche Begründung in der Abklärung.

Mögliche, prüfbare Leistungen:

  • Beratungsgespräche zur Krankheits‑/Alltagsbewältigung (psychiatrisch‑pflegerische Beratung) 
  • Alltags‑/Hausbesuche zur Strukturierung und Unterstützung der Selbstversorgung 
  • Expositions‑/Alltagstraining (z. B. ÖV‑Nutzung, Einkaufen, Behördenwege) 
  • Schul‑ oder Schulwegbegleitung und Teilnahme an runden Tischen 
  • Unterstützung beim Medikamentenmanagement (Anleitung, Überwachung) 
  • Tagesstruktur: Unterstützung bei der Tages- und Wochenplanung zur Sicherung der Alltagskompetenz und Selbstversorgung (z. B. Strukturierung von Routinen, Aktivitätsplanung). 
  • Entlastende Psychoedukation: Psychoedukative Begleitung für Klient*innen und Angehörige zur Stabilisierung, Symptomerklärung und Erarbeitung von konkreten Bewältigungsstrategien.
  • Kurzfristige Krisen‑ bzw. Spitzenleistungen zur Stabilisierung


Wichtig: Die Kostenübernahme ist nicht automatisch; sie hängt von ärztlicher Verordnung, medizinischer Notwendigkeit, Dokumentation und der individuellen Entscheidung der Spitex/Krankenkasse ab. 

Alternativ biete ich Selbstzahler-Leistungen an:

  • Einzelsitzung (60 Min.): CHF 120.– 
  • Einzelsitzung (90 Min.): CHF 180.– 
  • Erstgespräch inkl. Anamnese (60–90 Min.): CHF 120.––180.– (je nach Dauer) 
  • Hausbesuch / Begleitung vor Ort (z. B. Exposition, Einkaufen, Schulbegleitung): Ab CHF 120.–/Std. zzgl. Fahrtspesen (nach Aufwand) 

Zahlung & Rechnung

  • Zahlungsmittel: TWINT, Bar (andere Zahlungsarten nach Vereinbarung). 
  • Rechnung: Auf Wunsch wird eine Rechnungsbeleg ausgestellt. Zahlung ist unmittelbar nach der Sitzung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart.

Stornobedingungen

  • Kostenfrei: Absage bis 24 Stunden vor Termin. 
  • Bei Absage <24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: Verrechnung des vollen Sitzungspreises, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

Hinweis zu Unterlagen (Datenschutzerklärung, Anamnesebogen)

  • Datenschutzerklärung und der Anamnesebogen werden Ihnen vor dem Erstgespräch zur Verfügung gestellt; vor dem ersten Termin bitte unterschrieben bzw. bestätigt zurücksenden oder beim Erstgespräch vorlegen.

Spesen & Zusatzkosten

  • Fahrtspesen/Hausbesuche: Nach Aufwand (Kilometerpauschale). 
  • Materialkosten (falls erforderlich): Werden vorab angekündigt und separat verrechnet.