Erstgespräch und Anamnese

Das Erstgespräch dient dazu, die Klientin oder den Klienten kennenzulernen, das Anliegen zu verstehen und gemeinsam den Rahmen der weiteren Zusammenarbeit zu klären. Dabei werden Erwartungen, Ziele und Grenzen der Beratung offen besprochen, um eine vertrauensvolle Basis für den Beratungsprozess zu schaffen. Bitte senden Sie mir vor dem Erstgespräch den ausgefüllten Anamnesefragebogen per E-Mail zu oder bringen Sie ihn zum Erstgespräch mit. 

Den Anamnesebogen werde ich Ihnen nach der Terminvereinbarung für das Erstgespräch per Mail zuschicken.

 

Zweck des Anamnesebogens
Der Anamnesebogen hilft mir, Ihr Anliegen besser zu verstehen und das Erstgespräch effektiv vorzubereiten. Die Angaben ermöglichen eine gezielte, sichere und ressourcenorientierte Begleitung.

Vertraulichkeit & Datenschutz
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Beratung sowie gemäß meiner Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenschutzerklärung werde ich Ihnen ebenfalls nach der Vereinbarung des Erstgesprächs per Mail schicken.

Rücksendefrist & Rücksendeweg
Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen 48–72 Stunden vor dem Ersttermin per E‑Mail an:
 [email protected] oder bringen Sie ihn ausgedruckt zum Gespräch mit.

Hinweis zu akuten Risiken / Notfallinformation
Wenn akute Suizidgedanken, Selbst‑ oder Fremdgefährdung oder schwere psychische Krisen bestehen, kontaktieren Sie bitte umgehend den ärztlichen Notdienst oder die örtliche Notfallnummer. Bei akuten Risiken informieren Sie mich bitte vorab telefonisch.

Ablauf des Erstgesprächs 

  • Dauer: ca. 60–90 Minuten 
  • Inhalt: Anliegenklärung, Anamnese, Zielsetzung und weiteres Vorgehen 
  • Bitte mitbringen: ausgefüllter Anamnesebogen, evtl. ärztliche Befunde oder Berichte 
  • Ergebnis: Vereinbarung eines inhaltlichen Auftrags

 

Hinweis bei Leistungen über die Spitex

Falls Leistungen ganz oder teilweise über die psychiatrische Spitex abgerechnet werden sollen, erfolgt vorab eine gemeinsame Abklärung mit einer Pflegefachperson HF. In diesem Gespräch klären wir Zuständigkeiten, ärztliche Verordnung, Abrechnungsmodalitäten und Anpassungen des administrativen Vertrags.


Verträge

Administrativer Vertrag: Hier werden organisatorische Belange wie der zeitliche Umfang der Beratungssitzungen (60 / 90 Minuten), das Honorar, Zahlungs- und Stornobedingungen sowie die Verschwiegenheitserklärung geregelt. Führt der Pflegeservice Zug (Psychiatrische Spitex) die Leistungen ganz oder teilweise durch bzw. werden Leistungen über die Spitex abgerechnet, gelten ergänzend die administrativen Bestimmungen und Abrechnungsmodalitäten des Pflegeservice Zug. In diesem Fall wird der vorliegende administrative Vertrag entsprechend angepasst; massgeblich sind die dann vereinbarten zeitlichen Rahmen (z. B. Sitzungsdauer 60/90 Minuten), das Honorar, Zahlungs‑ und Stornobedingungen sowie die Vorgaben zur Dokumentation und Abrechnung des Pflegeservice Zug. Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

Inhaltlicher Vertrag: Der eigentliche Auftrag wird definiert. Das realistische Beratungsziel wird in einem kurzen Satz festgehalten, der von beiden Parteien jederzeit überprüft werden kann. 
Falls die Beratung ganz oder teilweise über den Pflegeservice Zug (Psychiatrische Spitex) erfolgt, bleiben die Inhalte des vereinbarten Auftrags grundsätzlich bestehen. Die konkrete Umsetzungs- und Abrechnungsmodalität (z. B. Kombination von pflegerischen Einsätzen und Beratungsleistungen) wird im Erstgespräch geklärt und gegebenenfalls im administrativen Vertrag angepasst. Das vereinbarte Beratungsziel wird wie gewohnt in einem kurzen Satz festgehalten und kann von beiden Parteien jederzeit überprüft und bei Bedarf angepasst werden.